Kostenlose Klingeltöne und Spiele für die Handys der Kids
Kostenlose Klingeltöne und Handspiele haben sich zu einer Art Schrecken aller Eltern entwickelt. Denn häufig verbergen sich hinter den vermeintlich supergünstigen Angeboten überteuerte Abofallen – was speziell von Kindern in der Regel aber nicht durchschaut werden kann. Daher sollten sich Eltern bereits bevor sie ihren Sprösslingen das lang ersehnte Handy überreichen, über Möglichkeiten informieren, sich und ihre Kinder vor Klingeltonabos zu schützen.
Mit den Kindern sprechen
Das Gespräch mit den Kindern steht hier natürlich an erster Stelle. Auch Kindern im Grundschulalter kann bereits vermittelt werden, wie solche Abofallen funktionieren und warum ihnen das Herunterladen von Klingeltönen daher grundsätzlich untersagt wird. Doch nicht immer siegt die Vernunft und daher bieten sich auch andere Möglichkeiten als Schutz gegen kostenlose Klingeltöne an.
Spezielle Handytarife für Kinder
Das Herunterladen von Klingeltönen erfolgt in der Regel über bestimmte Service- und Sondernummern. Daher bieten einige Mobilfunkbetreiber bereits spezielle Tarife für Kinder an, bei denen diese Nummern grundsätzlich gesperrt sind. Da die Tarife aber in der Regel als „Partnertarife“ angelegt sind, lohnt sich dies nur dann, wenn die Eltern ohnehin selbst bei diesem Anbieter Vertragskunden sind. Eine Prepaidkarte bietet hingegen grundsätzlich keinen Schutz vor Klingeltonabos, auch eine vollständige Kostenkontrolle ist nicht gegeben, da die Dienste häufig erst später abgerechnet werden. Dadurch kann sogar eine Prepaidkarte ins Minus geraten.
Kindersicherung einrichten
Von einigen Klingeltonanbietern werden bereits Handyprogramme angeboten, mit denen Eltern eine Art Kindersicherung einrichten können. Dazu gehört zum Beispiel der Anbieter Jamba, der immerhin einen Großteil der Nutzer mit Klingeltönen versorgt. Jamba bietet Eltern an, die Handy-Nummer des Kindes direkt sperren zu lassen, sodass ein Download ohne Einwilligung der Eltern nicht möglich ist. Der Schutz bezieht sich nicht allein auf Klingeltöne; auch das Herunterladen von Videos oder Spielen kann so verhindert werden.
Da gerade unseriöse Anbieter aber keinen solchen Schutz gewähren, zeigt diese Möglichkeit nur begrenzte Wirkung.
SIM-Karte teilsperren
Einen umfangreicheren Schutz gewährt daher die teilweise Sperrung der SIM-Karte durch den Mobilfunkanbieter selbst. Vergewissern Sie sich daher vor Abschluss eines Vertrages oder dem Kauf einer Prepaidkarte, ob eine solche Teilsperrung möglich und mit welchen Kosten sie ggf. verbunden ist. Bei O2 beispielsweise können Sonderrufnummern und 0900-Nummern ebenso gesperrt werden wie Auslandsgespräche, Roaming und dergleichen mehr.
Sollten alle Sicherheitsmaßnahmen nichts geholfen haben und Ihr Kind hat dennoch ein Abo abgeschlossen, so bedeutet dies nicht, dass Sie die Kosten tatsächlich übernehmen müssen. Denn haben kostenlose Klingeltöne Ihr Kind zum Abschluss eines Klingeltonabos verführt, sind die Verträge in der Regel vom sog. „Taschengeldparagrafen“ ausgenommen und daher jederzeit widerrufbar.

10. Januar 2011 






